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Gerichtliches Mahnverfahren – Offene Rechnungen eintreiben

Gerichtliches Mahnverfahren – immer dann relevant, wenn Kunden die Rechnungen nicht bezahlen. Geschäfte laufen im Optimalfall so, dass der Verkäufer die Ware übergibt und der Käufer sie bezahlt – beide sind zufrieden und gehen ihres Weges. Doch die Realität sieht oftmals anders aus: Kunden, die nicht rechtzeitig oder gar nicht zahlen und die Mahnungen vollkommen ignorieren.

Gerichtliches Mahnverfahren – so kommen Sie an Ihr Geld

Die Mahnungen haben nicht gefruchtet, der Käufer zahlt nicht. Mit dem gerichtlichen Mahnverfahren bietet sich eine kostengünstige und einfache Möglichkeit, an das ausstehende Geld zu kommen. § 688 in der Zivilprozessordnung regelt das Verfahren und gibt dem Verkäufer die Möglichkeit, seine Forderung auf gerichtlichem Weg durchzusetzen, allerdings ohne eine Klage zu erheben. Es reicht aus, wenn der Verkäufer angibt, dass er einen Anspruch auf die Zahlung durch den Käufer hat – weitere Nachweise sind nicht notwendig. Im optimalen Fall bestreitet der Käufer den Zahlungsanspruch nicht und zahlt – damit ist das Mahnverfahren dem Vollstreckungsbescheid beendet. Damit kann der Verkäufer seine Forderung im Falle eines Falles durch die Hilfe des Gerichtsvollziehers durchsetzen.

Bestreitet die Gegenseite den Zahlungsanspruch, ist der Verkäufer verpflichtet, entsprechende Nachweise zu erbringen. In dem Fall wird ein gerichtliches Verfahren begonnen, bei dem beide Parteien ihre Positionen darlegen müssen und das Gericht die Entscheidung mit einem Urteil fällt.

Das gerichtliche Mahnverfahren ist nicht mit dem außergerichtlichen Mahnverfahren zu verwechseln! Bei dem außergerichtlichen Mahnverfahren fordert meist ein Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro die Außenstände an. Dem gerichtlichen Mahnverfahren muss eine solche private Mahnung vorausgehen.

Gerichtliches Mahnverfahren einleiten – so geht’s

Wie bereits geschrieben, muss der Verkäufer erst einmal mit der Mahnung versuchen, seine Forderungen einzutreiben. Was die Mahnung beinhalten muss, habe ich in diesem Beitrag näher beschrieben. Wichtig ist die Aufforderung zur Zahlung sowie die Frist von 2 Wochen nach der Zustellung. Damit Sie als Verkäufer belegen können, diese Mahnung versendet zu haben, sollte diese per Einschreiben mit Rückschein versendet werden.

Lässt der Käufer die Zahlungsfrist verstreichen und reagiert nicht auf die Mahnung, können Sie als Verkäufer das gerichtliche Mahnverfahren eröffnen. Beim zuständigen Amtsgericht wird der Erlass auf den Mahnbescheid gestellt. Das gesamte Mahnverfahren ist streng formalisiert und für fast jeden Verfahrensschritt gibt es entsprechende Vordrucke. Mittlerweile ist es möglich, den Mahnbescheid online zu stellen. Meist haben die Bundesländer eigene Mahngerichte, die die jeweiligen Anträge bearbeiten.

Der Mahnbescheid ist gestellt – so geht es weiter

Der Mahnbescheid ist beim zuständigen Amtsgericht gestellt – so geht es jetzt weiter.

  • Der Käufer begleicht die Forderung. Mit der Zahlung der Forderung und der Kosten für das Mahnverfahren ist die Sache erledigt und das Mahngericht unternimmt keine weiteren Schritte.
  • Der Käufer legt Widerspruch ein, weil er der Meinung ist, dass die Forderung nicht besteht oder nicht in dieser genannten Höhe. Durch den Widerspruch wird aus dem Mahnverfahren meist ein gerichtliches Verfahren. In diesem müssen beide Parteien ihre Positionen aufzeigen und belegen.
  • Der Käufer reagiert gar nicht. In dem Fall haben Sie als Verkäufer die Möglichkeit, direkt einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen. Mit diesem können Sie den Anspruch zwangsweise durchsetzen. Allerdings muss die zweiwöchige Widerspruchsfrist abgewartet werden. Ist diese verstrichen und der Käufer hat sich nicht gemeldet, kann der Vollstreckungsbescheid gestellt werden.

Mit diesem Bescheid haben Sie als Verkäufer einen vollstreckbaren Titel und somit die Wirkung eines Urteils. Die können nun die Forderung mithilfe des Gerichtsvollziehers eintreiben. Allerdings kann der Käufer gegen den Vollstreckungsbescheid Widerspruch einlegen, so dass hier auch die Frist von 2 Wochen abgewartet werden muss.

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