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Steuern für Selbstständige – das Thema ist recht umfangreich: Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer und wie sie alle heißen, müssen entrichtet werden. Allen voran: die Vor- und Umsatzsteuer. Aus der Selbstständigkeit ergeben sich bestimmte Steuerpflichten, die ich hier etwas näher erläutern möchte.

Steuern für Selbstständige – welche Steuern muss ich zahlen?

Das sind die wichtigsten Steuerarten für Unternehmer und Selbstständige im Überblick:

Einkommensteuer – geregelt im Einkommensteuergesetz

Diese Steuer ist für die meisten Selbstständigen relevant, da sie das Einkommen der natürlichen Personen betrifft. Das heißt, die Einkommensteuer betrifft sowohl Freiberufler als auch Einzelunternehmen und Gewerbebetriebe. Wie der Name bereits vermuten lässt, wird das Einkommen als Grundlage der Besteuerung genommen. Das Einkommen setzt sich aus dem Gewinn des Unternehmens abzüglich der Betriebsausgaben, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen. Somit hängt die Höhe der Einkommensteuer von der Höhe des Einkommens ab.

Zur Berechnung der Einkommensteuer Multiplizieren Sie das zu versteuernde Einkommen mit dem Einkommensteuersatz.

Körperschaftssteuer bei Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften gehören zu den juristischen Personen und zahlen statt der Einkommensteuer Kapitalsteuer. Diese beträgt grundsätzlich 15 Prozent – unabhängig vom Gewinn des Unternehmens. Die Körperschaftssteuer setzt sich nicht nur aus den 15 Prozent als Pauschale zusammen, sondern beinhaltet auch den Solidaritätszuschlag. Diese Regelung ist im Körperschaftsgesetz festgehalten. Für die Ermittlung der Körperschaftssteuer multiplizieren Sie das zu versteuernde Einkommen mit den 15 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags und erhalten dann die Körperschaftssteuerlast.

Kapitalertragssteuer bei Kapitalgesellschaften

Die Kapitalertragssteuer wird ausschließlich von Kapitalgesellschaften gezahlt. Hierbei handelt es sich um eine Erhebungsform der Einkommen- und Körperschaftssteuer, die nicht als eigene Steuer zu sehen ist. Die Kapitalertragssteuer ist sozusagen die Einkommensteuer auf die Kapitaleinkünfte, die zum Beispiel bei Besitz von Unternehmensanteilen oder Wertpapieren anfällt. Diese Einkünfte müssen ebenfalls versteuert werden. Diese Steuer bezieht sich somit auf natürliche Personen. Zur Berechnung der Zahllast der Kapitalertragssteuer multiplizieren Sie die Kapitalerträge mit 25 Prozent. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer müssen ebenfalls beachtet werden.

Gewerbesteuer als kommunale Steuer

Die Gewerbesteuer muss von jedem Gewerbetreibenden bezahlt werden und betrifft somit die Mehrheit der Selbstständigen. Die Höhe der Gewerbesteuer ist vom Unternehmenssitz abhängig, da es sich um eine kommunale Steuer handelt. Bestimmt wird der Hebesatz durch die Gemeinde. Das Gewerbesteuergesetz regelt die Steuer und auch den Freibetrag, der sich an der Einkommenshöhe orientiert. Die Berechnung der Gewerbesteuer ist nicht gerade einfach, da verschiedene Faktoren wie Hebesatz und Steuermesszahl zu berücksichtigen sind.

Vorsteuer und Umsatzsteuer

Viele Unternehmer müssen Vorsteuern und Umsatzsteuern zahlen beziehungsweise berechnen. Die Mehrwertsteuer entfällt auf jede Dienstleistung oder jedes verkaufte Produkt. Der Mehrwertsteuersatz liegt in der Regel bei 19 Prozent, nur wenige Produkte und Dienstleistungen unterliegen dem ermäßigten Satz von 7 Prozent. Die Vorsteuer zahlen Unternehmen und Selbstständige beim Einkauf, die Umsatzsteuer erheben Unternehmen und Selbstständige beim Verkauf.

Allerdings spielt hier die Kleinunternehmerregelung eine wichtige Rolle. Unternehmen, die einen geringen Jahresumsatz erzielen, sind von den Steuern befreit. Das heißt, Unternehmen mit Kleinunternehmerregelung stellen Rechnungen aus, die keine Umsatzsteuer beinhaltet.

Lohnsteuer bei Beschäftigung von Mitarbeitern

Beschäftigt das Unternehmen Mitarbeiter, fällt Lohnsteuer an. Diese Steuer wird vom Arbeitgeber mittels der Einkommensteuer von den Mitarbeitern abgezogen. Die Höhe der Lohnsteuer ist vom Gehalt des Mitarbeiters abhängig. Abgeführt wird die Lohnsteuer an das Finanzamt.

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